THW Anforderung

Kontakt: 03998 / 202467 und  0162 / 9438506

oder über den Notruf 112

Die wichtigste Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist es Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie die Gefahren gegen Sachwerte oder Produktionsabläufe rechtzeitig zu bekämpfen. Dabei kommt es auf das kompetente und rechtzeitige Zusammenwirken aller nötiger Hilfsorganisationen und Gefahrenabwehrbehörden an. Zwingend erforderlich ist es daher das alle Kräfte miteinander und nicht neben- oder gar gegeneinander arbeiten.

Dadurch wird es erforderlich das alle Gefahrenabwehrbehörden und Hilfsorganisationen die gegenseitigen Organisationen, Aufgaben und Technik kennen und ggf. umgehend zum Einsatz rufen.

Die Feuerwehren sind die tragenden Kräfte in der Gefahrenabwehr. Das THW wirkt hierbei unterstützend. Landesgesetzliche Reglungen für die Pflichtaufgaben der Feuerwehren und Rettungsdienste werden durch das THW nicht berührt.

Das THW kann in vielen Fällen personell, technisch und durch Fachkunde unterstützen und Hilfe leisten.

 

 

 

 

THW Fachgruppen im Landkreis